An Sonn- und Feiertagen ist der
Verkauf von Blumen und Pflanzen gestattet –
ebenso wie dazu passendes Zubehör (zB Vasen, Gefäße etc).
Gestattet ist ebenso der Verkauf von frischem Tannengrün, Kränzen und Adventgestecken.
Der Einkauf von Randsortimenten (zB Weihnachtsdekorationsartikeln) ist an Sonntagen nicht gestattet.